Dyskalkulie

  • Zu Beginn der Klasse 5 wird ein Rechentest durchgeführt, der die erworbenen Rechenfertigkeiten der 1. bis 4. Klasse überprüfen soll.
  • Zeigen sich hierbei besondere Auffälligkeiten, wird eine Dyskalkuliestunde der Schule genutzt, um den Förderbedarf zu diagnostizieren.
  • Sollte ein Kind betroffen sein, werden die Eltern über die Teilnahme von unserer Dyskalkulietrainerin informiert. In einem späteren Elterngespräch werden gemeinsam die weiteren Fördermaßnahmen und individuellen Nachteilsausgleiche besprochen.

Fördermaßnahmen/Gewährung von Nachteilsausgleichen bei weiteren Beeinträchtigungen

  • Schüler:innen mit einer Behinderung, mit einer chronischen Krankheit, mit einer vorübergehenden Beeinträchtigung und/oder mit weiterem Unterstützungsbedarf haben ein Anrecht auf Hilfestellungen, die über die individuellen Fördermaßnahmen hinausgehen.
  • Die Vergabe von Nachteilsausgleichen erfolgt nach Beurteilung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers, verbunden mit einer medizinischen Diagnose bzw. einem festgestellten, sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.