Dyskalkulie
- Zu Beginn der Klasse 5 wird ein Rechentest durchgeführt, der die erworbenen Rechenfertigkeiten der 1. bis 4. Klasse überprüfen soll.
- Zeigen sich hierbei besondere Auffälligkeiten, wird eine Dyskalkuliestunde der Schule genutzt, um den Förderbedarf zu diagnostizieren.
- Sollte ein Kind betroffen sein, werden die Eltern über die Teilnahme von unserer Dyskalkulietrainerin informiert. In einem späteren Elterngespräch werden gemeinsam die weiteren Fördermaßnahmen und individuellen Nachteilsausgleiche besprochen.
Fördermaßnahmen/Gewährung von Nachteilsausgleichen bei weiteren Beeinträchtigungen
- Schüler:innen mit einer Behinderung, mit einer chronischen Krankheit, mit einer vorübergehenden Beeinträchtigung und/oder mit weiterem Unterstützungsbedarf haben ein Anrecht auf Hilfestellungen, die über die individuellen Fördermaßnahmen hinausgehen.
- Die Vergabe von Nachteilsausgleichen erfolgt nach Beurteilung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers, verbunden mit einer medizinischen Diagnose bzw. einem festgestellten, sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Lernbegleitung - Fördern und Fordern
- Baustein LRS - Konzept
- Baustein Rechtschreib-/Leseförderung im Unterricht
- Baustein Dyskalkulieförderung, Hilfestellungen bei weiteren Beeinträchtigungen
- Baustein Förderkurse
- Baustein Förderung methodischer, personaler und sozialer Kompetenzen
- Baustein Talentförderung
- Baustein Peer-to-Peer-Learning
- Baustein Schülersprechtag
- Baustein Selbstlernzentrum
- Baustein Lernbüros und Projektkurse in der Jgst. 7
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