Informationen zum Infektionsschutzgesetz und dessen Umsetzung

25.04.2021 Schulung « zur Übersicht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab heute gilt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz, das auch für die Schulen Änderungen bewirkt. Ebenso haben wir gestern die neueste Schulmail des Landesministeriums erhalten. Die wichtigsten Änderungen für und Auswirkungen auf den schulischen Betrieb möchte ich euch und Ihnen hiermit mitteilen.

Wechselunterricht/Distanzunterricht
Ab einer Inzidenz von 165 (im jeweiligen Kreisgebiet) müssen Schulen in den Distanzunterricht wechseln. Aktuell liegt der Rhein-Sieg-Kreis deutlich darunter. Daher wird es auch in kommenden Woche Wechselunterricht geben. Die B-Gruppe ist in der Schule, die A-Gruppe wird in Distanz unterrichtet.

Testungen
Hier bleibt es zunächst so wie in dieser Woche. Am Montag und Mittwoch wird jeweils in der ersten gemeinsamen Unterrichtsstunde die Selbsttestung durchgeführt. Ein bis zu 48 Stunden alter Nachweis eines Schnelltests kann die Selbsttestung ersetzen. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

Erfreulicherweise verliefen die Testungen in dieser Woche reibungslos. Ich gehe fest davon aus, dass dies in der kommenden Woche genau so sein wird.

Betreuung im SLZ
Die Notbetreuung und die pädagogische Betreuung im SLZ wird fortgesetzt.

Klassenarbeiten
Es muss nur mindestens eine Klassenarbeit in diesem Schulhalbjahr geschrieben werden. Die Klassenarbeit kann durch eine gleichwertige mündliche oder schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

Differenzierungsunterricht
Der Differenzierungsunterricht wird ab der kommenden Woche wieder im Kursverband unterrichtet.