Corona-Regelungen für die Zeit nach den Herbstferien
Mund-Nase-Bedeckung:
Pflicht des Tragens:
- beim Verlassen des Sitzplatzes (bei „Bewegungen“)
- im gesamten Schulgebäude
- auf dem Schulgelände
- im Unterricht
Keine Pflicht zum Tragen nur am Sitzplatz im Raum
Lüften:
- ein Lüften der Räume ist mindestens alle 20 min für ca. 5 min durchzuführen (abhängig von den Wetterverhältnissen)
- Kleidung ist für den Herbst bzw. den Winter anzupassen
- Empfehlung: die Türen weiterhin im Unterricht geöffnet zu lassen und nur abhängig vom Unterrichtsgegenstand zu schließen (Klassenarbeiten u.ä.)
Essen und Trinken:
- in den Pausen im Unterrichtsraum sind das Essen und Trinken nur am festen Sitzplatz gestattet (kein herumlaufen)
Handyregelung:
- die Handyregelung bleibt grundsätzlich bestehen
- neu ist unter Coronabedingung: das Handy darf eingeschaltet in der Tasche verbleiben
- die Nutzung ist für Schülerinnen und Schüler der Sek II, sowie die Jgst. 10 RS gestattet im Becafé, im angrenzenden Bereich des B-Gebäudes, in der Oase und in den unter Corona zugewiesenen Pausenbereichen der jeweiligen Stufe 10 RS, EF bis Q2.
Regenpausen:
- werden kurzfristig über Lautsprecher angekündigt
- die Klassen/ Kurse verbleiben dann in den jeweiligen Räumen und wechseln erst zum Ende der Pause in die neuen Räume
- Aufsicht führt die entspr. Lehrkraft des aktuellen Unterrichts
Aula und Nutzung Becafé
- hierzu wird es eine Regelung der Sek II (TAU) geben
Änderungen und Anpassungen sind vorbehalten.