Corona-Regelungen für die Zeit nach den Herbstferien

15.10.2020 CJD Königswinter « zur Übersicht

Mund-Nase-Bedeckung:

Pflicht des Tragens:

  • beim Verlassen des Sitzplatzes (bei „Bewegungen“)
  • im gesamten Schulgebäude
  • auf dem Schulgelände
  • im Unterricht

Keine Pflicht zum Tragen nur am Sitzplatz im Raum

Lüften:

  • ein Lüften der Räume ist mindestens alle 20 min für ca. 5 min durchzuführen (abhängig von den Wetterverhältnissen)
  • Kleidung ist für den Herbst bzw. den Winter anzupassen
  • Empfehlung: die Türen weiterhin im Unterricht geöffnet zu lassen und nur abhängig vom Unterrichtsgegenstand zu schließen (Klassenarbeiten u.ä.)

Essen und Trinken:

  • in den Pausen im Unterrichtsraum sind das Essen und Trinken nur am festen Sitzplatz gestattet (kein herumlaufen)

Handyregelung:

  • die Handyregelung bleibt grundsätzlich bestehen
  • neu ist unter Coronabedingung: das Handy darf eingeschaltet in der Tasche verbleiben
  • die Nutzung ist für Schülerinnen und Schüler der Sek II, sowie die Jgst. 10 RS gestattet im Becafé, im angrenzenden Bereich des B-Gebäudes, in der Oase und in den unter Corona zugewiesenen Pausenbereichen der jeweiligen Stufe 10 RS, EF bis Q2.

Regenpausen:

  • werden kurzfristig über Lautsprecher angekündigt
  • die Klassen/ Kurse verbleiben dann in den jeweiligen Räumen und wechseln erst zum Ende der Pause in die neuen Räume
  • Aufsicht führt die entspr. Lehrkraft des aktuellen Unterrichts

Aula und Nutzung Becafé

  • hierzu wird es eine Regelung der Sek II (TAU) geben

 Änderungen und Anpassungen sind vorbehalten.