Elternbeirat
Das Kindergartengesetz gibt die Mitwirkung der Eltern wie folgt vor: Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres werden in jeder Gruppe ein Elternvertreter und ein Stellvertreter gewählt. Aus diesen Elternvertretern setzt sich der Elternbeirat zusammen. Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, den Erzieherinnen und dem Träger zu fördern und das Interesse aller Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben.

Rat der Einrichtung
Zusammen mit den Vertretern des Trägers und den Mitarbeiterinnen des Kindergartens bildet der Elternbeirat den Rat der Einrichtung. Die Mitglieder des Rates arbeiten im allseitigen Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung eng zusammen.

Leitung Kindergarten Rauschendorf