| Die Votum-Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts
mit Sitz in Wiesbaden. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige
Zwecke. Der Stiftungszweck ist die Förderung der Kinder-, Jugend-, und Altenhilfe
sowie die Unterstützung von Personen vornehmlich von Kindern und Jugendlichen
die als bedürftig im Sinne der Abgabenordnung gelten. Es soll insbesondere
darauf geachtet werden, besondere Begabungen einzelner Kinder und Jugendlicher
zu fördern. Waisen, Scheidungswaisen und Sozialwaisen gelten als bevorzugt
zu fördernde Personen. Ein Kind gilt als Waise, wenn ein oder beide
Elternteile verstorben sind. Als Scheidungswaisen sind junge Menschen anzusehen,
die durch eine Scheidung der Eltern die Bindung zu einem oder beiden Elternteilen
verloren haben. Als Sozialwaise gelten Kinder, deren leibliche Eltern zwar
noch am Leben sind, diese jedoch aufgrund sozialer Umstände die Erziehung
und/oder die Ausbildung des Kindes nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen
bzw. finanzieren können. Antragstellung |