Die Internatsangestellten der Christophorusschule



Pädagogischer Leiter
Peter Malburg

Foto von Peter Malburg

Erzieherin
Cornelia Juli
Erzieherin
Andrea Beyer
Erzieherin
Christina Holderbaum
Foto von Cornelia Juli
Foto von Andrea Beyer
Foto von Christina Holderbaum

 

 

Erzieherin
Daniela Köpping
Jugend- und Heimerzieher
Tobias Wagner
Jugend- und Heimerzieherin
Jenny Schäffer
Foto von Daniela Köpping
Foto von Petra Schade
Foto von Jenny Schäffer

 

 

Internatsmitarbeiterin
Gaby Schneider
Internatsmitarbeiterin
Silvia Bartels
Jugend- und Heimerzieherin
Nadine Wagner
Foto von Gaby Schneider
Foto von Silvia Bartels
Foto von Nadine Schubert

 

 

Erzieher
Filip Zalewski
Erzieher
Christoph Marx
Erzieherin
Beate Bergmann
Foto von Filip Zalewski
Foto von Christoph Marx
Foto von Beate Groth
 
Erzieherin Diana Weinz (ohne Foto)

Mitarbeiterin des Internats
Annerose Saleh
Auszubildende
Sophia-Magdalena Hahn


Internatsmitarbeiterin
Hildegard Chiaromonte

Foto von Annerose Saleh
Foto von Sophia-Magdalena Hahn
Foto von Hildegard Chiaromonte

Auszubildender
Oliver Schmitz
Auszubildende
Astrid Kalitschke
Auszubildende
Maria Wendland
Foto von Oliver Schmitz
Foto von Astrid Kalitschke
Foto von Maria Wendland
 
Freiwilliges soziales Jahr 2008/2009:
Veronika Klein und Nora Fischer
Freiwilliges soziales Jahr 2009/2010:
Clarissa Speen und Felix Fechner
Nora Fischer
Foto von Clarissa Speen und Felix Fechner


Speisesaal
     

Eingangsbereich

 

 

Rückseite

 

 



Links:
Mehr ausführliche Informationen über unser Internat: hier klicken
http://picasaweb.google.de/cjd.internat Bilder von der Habakuk-Präsentation und der Internatswanderung
Förderer des Internats: Votum-Stiftung
Anmeldung zum Internat
Bericht über Bau und Eröffnung des Hochseilgartens (2006/2007)
Bericht des Architekten K. H. Görres über Planung und Bau des Internats (2000)
 



Haus Remigius


Votum-Stiftung

Die Votum-Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der Stiftungszweck ist die Förderung der Kinder-, Jugend-, und Altenhilfe sowie die Unterstützung von Personen – vornehmlich von Kindern und Jugendlichen – die als bedürftig im Sinne der Abgabenordnung gelten. Es soll insbesondere darauf geachtet werden, besondere Begabungen einzelner Kinder und Jugendlicher zu fördern.

Waisen, Scheidungswaisen und Sozialwaisen gelten als bevorzugt zu fördernde Personen.

Ein Kind gilt als Waise, wenn ein oder beide Elternteile verstorben sind.
Als Scheidungswaisen sind junge Menschen anzusehen, die durch eine Scheidung der Eltern die Bindung zu einem oder beiden Elternteilen verloren haben.
Als Sozialwaise gelten Kinder, deren leibliche Eltern zwar noch am Leben sind, diese jedoch aufgrund sozialer Umstände die Erziehung und/oder die Ausbildung des Kindes nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen bzw. finanzieren können.

Antragstellung

Die Votum-Stiftung fördert zum Beispiel Jugendliche aus dem genannten Personenkreis (auch externe Schüler können beispielsweise einen Antrag auf Beteiligung an Klassenfahrtskosten stellen) durch die teilweise oder vollständige Übernahme der Internatskosten für den Besuch der CJD Christophorusschule Königswinter.

Ein Antrag auf Förderung ist schriftlich an die Votum-Stiftung zu richten. Ist der Antragsteller minderjährig, ist der Antrag von seinem gesetzlichen Vertreter mit zu unterzeichnen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Schriftlicher Lebenslauf
2. Zeugniskopien
3. Nachweis über das Einkommen des Antragstellers sowie eine Erklärung über die Vermögensverhältnisse sowie die Angabe, von wem und in welchem Umfang bisher der Unterhalt des Antragstellers getragen wurde.
4. Konkrete Begründung der zu fördernden Maßnahme

Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen bzw. von Dritten einzuholen.

Die Unterlagen sind zu richten an:
Votum-Stiftung
z. Hd. Herrn Schadewaldt
Weher Köppel
65199 Wiesbaden

Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.