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DIE ERPROBUNGSSTUFE: Eine Information ihrer Realschule
Die Erprobungsstufe umfasst die fünfte und sechste Klasse einer jeden
weiterführenden Schule. Sie dient der Erprobung, Förderung und
Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit
mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über deren Eignung
für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit; der Übergang
erfolgt ohne eine Versetzungsentscheidung.
Die ersten Monate des 5. Schuljahrs stehen ganz im Zeichen der Eingewöhnung
in unsere Schule. Die Kinder müssen lernen, sich in dem - im Vergleich
zu ihrer Grundschule - riesigen neuen Gebäude zurechtzufinden, sie
lernen, wer wofür zuständig ist, sie lernen alle ihre Lehrer
kennen und einschätzen, wählen AGs und Klassensprecher. Sie
bekommen ein Gespür dafür, was erlaubt und gewünscht ist,
welche Anforderungen gestellt werden. Und mit den Klassenkameraden bildet
sich allmählich ein neuer Klassenverband.
Natürlich beginnt auch schon der Fachunterricht mit seinen vielen
Anforderungen. Das ist nicht für alle Kinder leicht zu schaffen.
Deshalb wird besonders vom Klassenlehrer hier viel Unterstützung
gegeben. Die Kinder verbringen mit ihm die komplette erste Schulwoche,
um sich durch Kennenlernspiele, Erkundungen und Methodentraining an die
neue Schule zu gewöhnen.
Auch die Eltern einer Klasse müssen sich erst kennen lernen und bilden
allmählich einen Verband. So steht in der zweiten Schulwoche der
erste Klassenpflegschaftsabend an. Grundsätzlich ist uns an einer
engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gelegen. Bei allen
Schwierigkeiten soll eine offene Kommunikation von Beginn an stattfinden.
Daher werden wir Sie über auffälliges Verhalten im sozialen
Bereich oder bzgl. Hausaufgaben u. ä. früh informieren. Umgekehrt
erbitten wir Informationen über das Lebensumfeld Ihres Kindes, sofern
sie das Schulleben tangieren. Nur gemeinsam lassen sich eventuelle Schwierigkeiten
lösen!
Haben Sie Fragen zum Unterricht, fällt Ihnen etwas auf, ist Ihr Ansprechpartner
zunächst einmal der betreffende Fachlehrer. Übergreifende Fragen
kann manchmal nur der Klassenlehrer beantworten. Ist auch hier keine Klärung
möglich, wenden Sie sich bitte an mich, die Erprobungsstufenkoordinatorin,
Petra Schwamborn-Lücke, die ich die Entwicklung Ihres Kindes während
der gesamten zwei Jahre begleite. Ich leite auch die viermal im Jahr stattfindenden
Erprobungsstufenkonferenzen (kurz: "EPS-Konferenzen"), auf denen
alle Fachlehrer ihre persönliche Einschätzung über jedes
Kind austauschen und versuchen, eine möglichst optimale Förderung
zu koordinieren. Silentium, Förderkreise, Testdiagnostik und LRS-
Therapie, Vermittlung von Nachhilfeunterricht mittels unserer "Schülerbörse"
sowie Gespräche mit unseren Schulpsychologen Miriam Martini und Stephan
Prinz sind Möglichkeiten, in der Schule zu helfen.
In manchen Fällen wird Ihnen aber auch geraten werden, eine außerschulische
Nachhilfe oder den schulpsychologischen Dienst aufzusuchen.
Der Übergang vom 5. ins 6. Schuljahr ist keine Versetzung, er erfolgt
automatisch für alle Kinder. Spätestens im 6. Schuljahr zeichnet
sich dabei eine Schullaufbahnentwicklung ab. Im Normalfall heißt
die Entscheidung am Ende der Erprobungsstufe: Verbleib in der Realschule
und Übergang in die 7. Klasse.
Zeigen sich aber Tendenzen, die einen Übergang zur Hauptschule oder
zum Gymnasium anzeigen, werden wir Sie so früh wie möglich,
spätestens nach der Schullaufbahnkonferenz 6 bis 10 Wochen vor Ende
des 6. Schuljahrs, informieren. Natürlich erbitten wir entsprechende
Rückmeldungen auch an uns, wenn Sie bestimmte Vorstellungen haben.
Schafft Ihr Kind die Versetzung in die Klasse 7 nicht, steht ein Übergang
zur Hauptschule an. Die Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe
kann auf drei Jahre erweitert werden; eine Jahrgangsstufe kann nach §
28 ASchO freiwillig auf Antrag der Eltern wiederholt werden.
Wenn der Notendurchschnitt und die Arbeitshaltung Ihres Kindes den Übergang
zum Gymnasium rechtfertigen, wird die EPS-Konferenz eine entsprechende
Empfehlung, wegen der Verkürzung auf G8 oft schon am Ende von Klasse
5, aussprechen. Es bleibt dann Ihre Entscheidung, ob Sie für Ihr
Kind einen Aufnahmeantrag ans Gymnasium stellen.
Petra Schwamborn-Lücke, Erprobungsstufenkoordinatorin der Realschule
Hausaufgaben: Eine Information ihrer Realschule
Hausaufgaben - nicht immer, aber doch allzu oft ein leidiges Thema. Wie
an unserer Realschule damit verfahren wird, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden
Informationen.
1.) Stellenwert
Auszug aus der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) § 8 Abs. 1:
"Der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich
am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten
Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten
und in ihm mitzuarbeiten, die ihm gestellten Arbeiten auszuführen
sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten".
[Anmerkung: "Schüler" steht für Schüler und Schülerinnen]
Das Nicht - Anfertigen der Hausaufgaben sowie das Vergessen der Lern-
und Arbeitsmittel stellen also einen Verstoß gegen die Schulordnung
dar.
Tritt das Vergessen gehäuft auf, werden sich erfahrungsgemäß
durch die so entstehenden Wissens- und Übungslücken bald auch
die Noten in den entsprechenden Fächern verschlechtern (z.B. Vokabellernen!)
Hausaufgaben sind nämlich kein Selbstzweck, sondern erfüllen
im Wesentlichen vier Aufgaben:
a)Wiederholung, Vertiefung, Weiterführung der Schularbeit
b)Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde
c)Übung in selbstständiger Arbeit
d)Gewöhnung an Pflichten, auch wenn sie manchmal unangenehm sind.
2. Konsequenzen:
Aus diesen Gründen werden die Hausaufgaben an unserer Realschule
ernst genommen. Dabei gilt folgende Praxis:
Alle Schüler tragen ihre Hausaufgaben in jeder Stunde in ihren TIMER
ein für den Tag, an dem sie sie vorzeigen müssen.
Zu Beginn jeder Stunde werden Arbeitsmaterial und Hausaufgaben auf Vollständigkeit
kontrolliert. Fehlt etwas, wird dies in einer Wochenliste im Klassenbuch
vermerkt.
Erhält ein Schüler einen dritten Eintrag, muss er/sie am "Übungsunterricht"
(der entsprechende Tag wird am Anfang eines Schuljahres festgelegt), teilnehmen.
Muss ein Schüler mehrfach nacharbeiten, so werden die Eltern der
Erprobungsstufe schriftlich darüber informiert!
Das häufige Fehlen der Hausaufgaben bedeutet ein schlechtes Arbeitsverhalten
und wird in den Kopfnoten berücksichtigt, auf die an anderer Stelle
hingewiesen wird.
Hausaufgaben werden in bestimmten Abständen schriftlich überprüft,
wir zum Beispiel wöchentlich in Englisch (Vokabeltests) und Deutsch
(Diktate), zwei- bis dreimal im Halbjahr in den anderen Fächern.
Werden Hausaufgaben nicht nachgearbeitet, gilt dies als Leistungsverweigerung
und kann mit "6" benotet werden.
Zunächst ist es natürlich Aufgabe der Eltern, auf ihr Kind
einzuwirken, um eine Verhaltensänderung zu erreichen. In gemeinsamen
Eltern- Lehrer - Gesprächen kann der Sache tiefer auf den Grund gegangen
werden. Manchmal empfiehlt es sich auch, mit der Schulpsychologen Kontakt
aufzunehmen.
Bei anhaltenden Verstößen gegen die Schulordnung kann ein
Tadel ausgesprochen werden. Die Schulleitung kann darüber hinaus
auch Ordnungsmaßnahmen nach § 14 ASchO ergreifen.
Bitte nehme Sie eventuell ankommende Informationen über fehlende
Materialien und Hausaufgaben erst, sprechen Sie mit Ihrem Kind, im Wiederholungsfalle
auch mit dem entsprechenden Fachlehrer, damit ein Weg gefunden wird, Abhilfe
zu schaffen.
Es gibt viele Gründe, die einem Kind das Hausaufgabenmachen schwer
machen können (Überforderung, Unterforderung, ungünstige
Tageszeiten, Unlust, Abneigung gegen Schreiben, familiäre Probleme,
zu viele nachmittägliche Aktivitäten, Langsamkeit?).
Aufgabe der Schule ist es, zu lenken, zu beraten und zu vermitteln.
Eine gute Lösung bei Schwierigkeiten kann nur gemeinsam gelingen.
Petra Schwamborn-Lücke, Erprobungsstufenkoordinatiorin
der Realschule
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