Die Erprobungsstufe



Koordinatorin der Erprobungsstufe
(Klassen 5 und 6 Gymnasium)
Monika Einhoff

Foto von Monika Einhoff

 

Koordinatorin der Erprobungsstufe
(Klassen 5 und 6)
der Realschule
Petra Schwamborn-Lücke

Foto von Petra Schwamborn

 


DIE ERPROBUNGSSTUFE: Eine Information ihrer Realschule

Die Erprobungsstufe umfasst die fünfte und sechste Klasse einer jeden weiterführenden Schule. Sie dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über deren Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit; der Übergang erfolgt ohne eine Versetzungsentscheidung.
Die ersten Monate des 5. Schuljahrs stehen ganz im Zeichen der Eingewöhnung in unsere Schule. Die Kinder müssen lernen, sich in dem - im Vergleich zu ihrer Grundschule - riesigen neuen Gebäude zurechtzufinden, sie lernen, wer wofür zuständig ist, sie lernen alle ihre Lehrer kennen und einschätzen, wählen AGs und Klassensprecher. Sie bekommen ein Gespür dafür, was erlaubt und gewünscht ist, welche Anforderungen gestellt werden. Und mit den Klassenkameraden bildet sich allmählich ein neuer Klassenverband.
Natürlich beginnt auch schon der Fachunterricht mit seinen vielen Anforderungen. Das ist nicht für alle Kinder leicht zu schaffen. Deshalb wird besonders vom Klassenlehrer hier viel Unterstützung gegeben. Die Kinder verbringen mit ihm die komplette erste Schulwoche, um sich durch Kennenlernspiele, Erkundungen und Methodentraining an die neue Schule zu gewöhnen.
Auch die Eltern einer Klasse müssen sich erst kennen lernen und bilden allmählich einen Verband. So steht in der zweiten Schulwoche der erste Klassenpflegschaftsabend an. Grundsätzlich ist uns an einer engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gelegen. Bei allen Schwierigkeiten soll eine offene Kommunikation von Beginn an stattfinden. Daher werden wir Sie über auffälliges Verhalten im sozialen Bereich oder bzgl. Hausaufgaben u. ä. früh informieren. Umgekehrt erbitten wir Informationen über das Lebensumfeld Ihres Kindes, sofern sie das Schulleben tangieren. Nur gemeinsam lassen sich eventuelle Schwierigkeiten lösen!
Haben Sie Fragen zum Unterricht, fällt Ihnen etwas auf, ist Ihr Ansprechpartner zunächst einmal der betreffende Fachlehrer. Übergreifende Fragen kann manchmal nur der Klassenlehrer beantworten. Ist auch hier keine Klärung möglich, wenden Sie sich bitte an mich, die Erprobungsstufenkoordinatorin, Petra Schwamborn-Lücke, die ich die Entwicklung Ihres Kindes während der gesamten zwei Jahre begleite. Ich leite auch die viermal im Jahr stattfindenden Erprobungsstufenkonferenzen (kurz: "EPS-Konferenzen"), auf denen alle Fachlehrer ihre persönliche Einschätzung über jedes Kind austauschen und versuchen, eine möglichst optimale Förderung zu koordinieren. Silentium, Förderkreise, Testdiagnostik und LRS- Therapie, Vermittlung von Nachhilfeunterricht mittels unserer "Schülerbörse" sowie Gespräche mit unseren Schulpsychologen Miriam Martini und Stephan Prinz sind Möglichkeiten, in der Schule zu helfen.
In manchen Fällen wird Ihnen aber auch geraten werden, eine außerschulische Nachhilfe oder den schulpsychologischen Dienst aufzusuchen.
Der Übergang vom 5. ins 6. Schuljahr ist keine Versetzung, er erfolgt automatisch für alle Kinder. Spätestens im 6. Schuljahr zeichnet sich dabei eine Schullaufbahnentwicklung ab. Im Normalfall heißt die Entscheidung am Ende der Erprobungsstufe: Verbleib in der Realschule und Übergang in die 7. Klasse.
Zeigen sich aber Tendenzen, die einen Übergang zur Hauptschule oder zum Gymnasium anzeigen, werden wir Sie so früh wie möglich, spätestens nach der Schullaufbahnkonferenz 6 bis 10 Wochen vor Ende des 6. Schuljahrs, informieren. Natürlich erbitten wir entsprechende Rückmeldungen auch an uns, wenn Sie bestimmte Vorstellungen haben. Schafft Ihr Kind die Versetzung in die Klasse 7 nicht, steht ein Übergang zur Hauptschule an. Die Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe kann auf drei Jahre erweitert werden; eine Jahrgangsstufe kann nach § 28 ASchO freiwillig auf Antrag der Eltern wiederholt werden.
Wenn der Notendurchschnitt und die Arbeitshaltung Ihres Kindes den Übergang zum Gymnasium rechtfertigen, wird die EPS-Konferenz eine entsprechende Empfehlung, wegen der Verkürzung auf G8 oft schon am Ende von Klasse 5, aussprechen. Es bleibt dann Ihre Entscheidung, ob Sie für Ihr Kind einen Aufnahmeantrag ans Gymnasium stellen.


Petra Schwamborn-Lücke, Erprobungsstufenkoordinatorin der Realschule


Hausaufgaben: Eine Information ihrer Realschule

Hausaufgaben - nicht immer, aber doch allzu oft ein leidiges Thema. Wie an unserer Realschule damit verfahren wird, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.
1.) Stellenwert
Auszug aus der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) § 8 Abs. 1:
"Der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten und in ihm mitzuarbeiten, die ihm gestellten Arbeiten auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten".
[Anmerkung: "Schüler" steht für Schüler und Schülerinnen]
Das Nicht - Anfertigen der Hausaufgaben sowie das Vergessen der Lern- und Arbeitsmittel stellen also einen Verstoß gegen die Schulordnung dar.
Tritt das Vergessen gehäuft auf, werden sich erfahrungsgemäß durch die so entstehenden Wissens- und Übungslücken bald auch die Noten in den entsprechenden Fächern verschlechtern (z.B. Vokabellernen!)
Hausaufgaben sind nämlich kein Selbstzweck, sondern erfüllen im Wesentlichen vier Aufgaben:
a)Wiederholung, Vertiefung, Weiterführung der Schularbeit
b)Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde
c)Übung in selbstständiger Arbeit
d)Gewöhnung an Pflichten, auch wenn sie manchmal unangenehm sind.
2. Konsequenzen:

Aus diesen Gründen werden die Hausaufgaben an unserer Realschule ernst genommen. Dabei gilt folgende Praxis:
Alle Schüler tragen ihre Hausaufgaben in jeder Stunde in ihren TIMER ein für den Tag, an dem sie sie vorzeigen müssen.
Zu Beginn jeder Stunde werden Arbeitsmaterial und Hausaufgaben auf Vollständigkeit kontrolliert. Fehlt etwas, wird dies in einer Wochenliste im Klassenbuch vermerkt.
Erhält ein Schüler einen dritten Eintrag, muss er/sie am "Übungsunterricht" (der entsprechende Tag wird am Anfang eines Schuljahres festgelegt), teilnehmen. Muss ein Schüler mehrfach nacharbeiten, so werden die Eltern der Erprobungsstufe schriftlich darüber informiert!

Das häufige Fehlen der Hausaufgaben bedeutet ein schlechtes Arbeitsverhalten und wird in den Kopfnoten berücksichtigt, auf die an anderer Stelle hingewiesen wird.

Hausaufgaben werden in bestimmten Abständen schriftlich überprüft, wir zum Beispiel wöchentlich in Englisch (Vokabeltests) und Deutsch (Diktate), zwei- bis dreimal im Halbjahr in den anderen Fächern. Werden Hausaufgaben nicht nachgearbeitet, gilt dies als Leistungsverweigerung und kann mit "6" benotet werden.

Zunächst ist es natürlich Aufgabe der Eltern, auf ihr Kind einzuwirken, um eine Verhaltensänderung zu erreichen. In gemeinsamen Eltern- Lehrer - Gesprächen kann der Sache tiefer auf den Grund gegangen werden. Manchmal empfiehlt es sich auch, mit der Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen.

Bei anhaltenden Verstößen gegen die Schulordnung kann ein Tadel ausgesprochen werden. Die Schulleitung kann darüber hinaus auch Ordnungsmaßnahmen nach § 14 ASchO ergreifen.

Bitte nehme Sie eventuell ankommende Informationen über fehlende Materialien und Hausaufgaben erst, sprechen Sie mit Ihrem Kind, im Wiederholungsfalle auch mit dem entsprechenden Fachlehrer, damit ein Weg gefunden wird, Abhilfe zu schaffen.
Es gibt viele Gründe, die einem Kind das Hausaufgabenmachen schwer machen können (Überforderung, Unterforderung, ungünstige Tageszeiten, Unlust, Abneigung gegen Schreiben, familiäre Probleme, zu viele nachmittägliche Aktivitäten, Langsamkeit?).

Aufgabe der Schule ist es, zu lenken, zu beraten und zu vermitteln.
Eine gute Lösung bei Schwierigkeiten kann nur gemeinsam gelingen.

Petra Schwamborn-Lücke, Erprobungsstufenkoordinatiorin der Realschule