
Das CJD Königswinter hat seit Januar 2007 eine therapeutische
Wohngruppe im Angebot. Diese verfügt derzeit über 5 Plätze. Die Wohngruppe
ist für Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts zwischen
14 und etwa 21 Jahren konzipiert. Es handelt sich um eine Intensivwohngruppe
mit einem Betreuungsschlüssel von 1:0,9. Das Konzept zielt auf Jugendliche
und junge Erwachsene mit psychiatrischen Störungsbildern ab. Viele der
jungen Menschen kommen direkt nach einem stationären Klinikaufenthalt
zu uns. Entscheidend für die Aufnahme ist die Prognose, dass der junge
Mensch mit seinen individuellen Schwierigkeiten von den therapeutischen
Angeboten profitieren kann und diese auch aus eigenem Antrieb aktiv
unterstützt.
Die Ziele dieser Maßnahme sollen darin bestehen, Jugendlichen
mit einer klinisch-psychiatrischen Diagnosestellung in Abhängig-keit
von der Schwere der Störung und der situativen Gegebenheiten:
einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu ermöglichen,
einen eigenverantwortlichen Umgang mit der psychischen Erkrankung zu
erlernen,
eine möglichst weitreichende Verselbständigung zu erreichen,
eine realistische individuelle Zukunftsplanung zu entwickeln und erste
Schritte zu deren Verwirklichung zu unternehmen: eine Wiedereingliederung
in die Herkunftsfamilie, die Eingliederung in einer Wohngemeinschaft
oder Maßnahme mit geringerer Betreuungsintensität.
Aufnahmealter: Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 14. Lebensjahr
Die wichtigste Voraussetzung für eine Aufnahme der/s Betroffenen ist
das von ihr / ihm aktiv formulierte Ziel, die Maßnahme und die einzelnen
pädagogisch-therapeutischen Angebote aktiv zu unterstützen. Ebenfalls
im Vordergrund der Aufnahmeentscheidung stehen ein voraussichtlich positiver
Entwicklungsverlauf der Jugendlichen durch die Teilnahme am Behandlungsprogramm
und eine wahrscheinliche Integration in den bestehen Gruppenverband.
Ausschlusskriterien:
- akute Suizidalität
- akute Psychose mit dem dringenden Bedarf einer stationären Unterbringung
- Drogen- und/oder Alkoholmißbrauch
- Störungsbilder, die eine Retraumatisierung anderer BewohnerInnen nahe
legt (z.B. mit aggressiven Impulsdurchbrüchen oder stark sexualisiertem
Verhalten);
- Jugendliche, die aufgrund einer bestehenden Behinderung oder Krankheit
eine intensive pflegerische Versorgung oder spezielle Ausstattung benötigen.
Alle Teilnehmer/-innen der Wohngruppe müssen an Modulen des Behandlungsprogramms
DBT-A teilnehmen.
Die DBT ist in zwei Teile gegliedert: das psychosoziale Fertigkeitentraining,
das von den Mitarbeiter/-innen der Wohngruppe geleitet wird und die
Einzeltherapie, die außerhalb unserer Einrichtung durchgeführt
wird und die Bewohner/-innen zusätzlich stützen. Das psychosoziale
Fertigkeitentraining setzt an der Selbststeuerung, an den interpersonellen
Fertigkeiten und an den Fertigkeiten zur Stresstoleranz an. Die Einzeltherapie
verfolgt z.B. bei Borderline-Klientinnen vorwiegend motivationale Ziele:
Verbesserung der Motivation weiterzuleben, borderlinetypische durch
adaptive Verhaltensweisen zu ersetzen und sich ein lebenswertes Leben
aufzubauen. Auch bei anderen Störungsbildern wird wert darauf gelegt,
dass zusätzlich eine Einzeltherapie erfolgt.
Behandlungsmodule des psychosoziale Fertigkeitentraining
Es gibt vier Module der DBT-A:
1)Innere Achtsamkeit,
2)Zwischenmenschliche Fähigkeiten,
3)Bewusster Umgang mit Gefühlen,
4)Stresstoleranz.
Bei der Durchführung der Module sollte man sich an den Voraussetzungen
und aktuellen Bedürfnissen der Gruppe orientieren.
In den verschiedenen Modulen werden Was- und Wie-Fertigkeiten
vermittelt. Unter Was-Fertigkeiten versteht man Wahrnehmen,
Beschreiben, Teilnehmen. Die Wie-Fertigkeiten sind: nicht
bewerten, konzentriert, wirkungsvoll.
Platzzahl: 5 Plätze §35a SGB VII
Mitarbeiterschlüssel: 1:1,1
Aufnahmeverfahren:
Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Kostenzusage des zuständigen
Jugendamtes vorliegt.
Bei dem Aufnahmegespräch werden mit dem jungen Menschen die Erwartungen
und Rahmenbedingungen abgeklärt. Diese beinhalten eine klare Vertragsarbeit
zwischen dem jungen Menschen und den Betreuern und die Offenlegung der
in der Gruppe bestehenden Regelungen. Innerhalb der ersten zwei Wochen
nach der Aufnahme sind die zur Abklärung anstehenden Fragen und
die Zielsetzung der Unterbringung im Rahmen eines persönlichen
Entwicklungsplanes zu beschreiben.
Eine endgültige Unterbringung erfolgt nach einem mindestens vierwöchigen
Probewohnen.
Bericht
der BewohnerInnen vom März 2010
Leistungsbeschreibung
für Jugendämter
Anfragen richten Sie bitte an:
Claudia Zacher
Cleethorpeser Platz 12
53639 Königswinter
Tel.: 02223/279594
czacher (at) cjd-koenigswinter.de
Gebäude der Gruppe Habakuk auf der Königswinterer
Hauptsraße
