Intensivpädagogische Wohngruppe mit therapeutischem Schwerpunkt „Habakuk“

 

Habakuk


Das CJD Königswinter hat seit Januar 2007 eine therapeutische Wohngruppe im Angebot. Diese verfügt derzeit über 5 Plätze. Die Wohngruppe ist für Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts zwischen 14 und etwa 21 Jahren konzipiert. Es handelt sich um eine Intensivwohngruppe mit einem Betreuungsschlüssel von 1:0,9. Das Konzept zielt auf Jugendliche und junge Erwachsene mit psychiatrischen Störungsbildern ab. Viele der jungen Menschen kommen direkt nach einem stationären Klinikaufenthalt zu uns. Entscheidend für die Aufnahme ist die Prognose, dass der junge Mensch mit seinen individuellen Schwierigkeiten von den therapeutischen Angeboten profitieren kann und diese auch aus eigenem Antrieb aktiv unterstützt.

Die Ziele dieser Maßnahme sollen darin bestehen, Jugendlichen mit einer klinisch-psychiatrischen Diagnosestellung in Abhängig-keit von der Schwere der Störung und der situativen Gegebenheiten:
einen Schul- oder Ausbildungsabschluss zu ermöglichen,
einen eigenverantwortlichen Umgang mit der psychischen Erkrankung zu erlernen,
eine möglichst weitreichende Verselbständigung zu erreichen,
eine realistische individuelle Zukunftsplanung zu entwickeln und erste Schritte zu deren Verwirklichung zu unternehmen: eine Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie, die Eingliederung in einer Wohngemeinschaft oder Maßnahme mit geringerer Betreuungsintensität.

Aufnahmealter: Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 14. Lebensjahr

Die wichtigste Voraussetzung für eine Aufnahme der/s Betroffenen ist das von ihr / ihm aktiv formulierte Ziel, die Maßnahme und die einzelnen pädagogisch-therapeutischen Angebote aktiv zu unterstützen. Ebenfalls im Vordergrund der Aufnahmeentscheidung stehen ein voraussichtlich positiver Entwicklungsverlauf der Jugendlichen durch die Teilnahme am Behandlungsprogramm und eine wahrscheinliche Integration in den bestehen Gruppenverband.

Ausschlusskriterien:
- akute Suizidalität
- akute Psychose mit dem dringenden Bedarf einer stationären Unterbringung
- Drogen- und/oder Alkoholmißbrauch
- Störungsbilder, die eine Retraumatisierung anderer BewohnerInnen nahe legt (z.B. mit aggressiven Impulsdurchbrüchen oder stark sexualisiertem Verhalten);
- Jugendliche, die aufgrund einer bestehenden Behinderung oder Krankheit eine intensive pflegerische Versorgung oder spezielle Ausstattung benötigen.

Alle Teilnehmer/-innen der Wohngruppe müssen an Modulen des Behandlungsprogramms DBT-A teilnehmen.
Die DBT ist in zwei Teile gegliedert: das psychosoziale Fertigkeitentraining, das von den Mitarbeiter/-innen der Wohngruppe geleitet wird und die Einzeltherapie, die außerhalb unserer Einrichtung durchgeführt wird und die Bewohner/-innen zusätzlich stützen. Das psychosoziale Fertigkeitentraining setzt an der Selbststeuerung, an den interpersonellen Fertigkeiten und an den Fertigkeiten zur Stresstoleranz an. Die Einzeltherapie verfolgt z.B. bei Borderline-Klientinnen vorwiegend motivationale Ziele: Verbesserung der Motivation weiterzuleben, borderlinetypische durch adaptive Verhaltensweisen zu ersetzen und sich ein lebenswertes Leben aufzubauen. Auch bei anderen Störungsbildern wird wert darauf gelegt, dass zusätzlich eine Einzeltherapie erfolgt.
Behandlungsmodule des psychosoziale Fertigkeitentraining
Es gibt vier Module der DBT-A:
1)Innere Achtsamkeit,
2)Zwischenmenschliche Fähigkeiten,
3)Bewusster Umgang mit Gefühlen,
4)Stresstoleranz.
Bei der Durchführung der Module sollte man sich an den Voraussetzungen und aktuellen Bedürfnissen der Gruppe orientieren.
In den verschiedenen Modulen werden „Was“- und „Wie“-Fertigkeiten vermittelt. Unter „Was“-Fertigkeiten versteht man Wahrnehmen, Beschreiben, Teilnehmen. Die „Wie“-Fertigkeiten sind: nicht bewerten, konzentriert, wirkungsvoll.
Platzzahl: 5 Plätze §35a SGB VII
Mitarbeiterschlüssel: 1:1,1

Aufnahmeverfahren:

Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes vorliegt.
Bei dem Aufnahmegespräch werden mit dem jungen Menschen die Erwartungen und Rahmenbedingungen abgeklärt. Diese beinhalten eine klare Vertragsarbeit zwischen dem jungen Menschen und den Betreuern und die Offenlegung der in der Gruppe bestehenden Regelungen. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Aufnahme sind die zur Abklärung anstehenden Fragen und die Zielsetzung der Unterbringung im Rahmen eines persönlichen Entwicklungsplanes zu beschreiben.
Eine endgültige Unterbringung erfolgt nach einem mindestens vierwöchigen Probewohnen.

Bericht der BewohnerInnen vom März 2010

Leistungsbeschreibung für Jugendämter


Anfragen richten Sie bitte an:

Claudia Zacher
Cleethorpeser Platz 12
53639 Königswinter
Tel.: 02223/279594
czacher (at) cjd-koenigswinter.de

Gebäude der Gruppe Habakuk auf der Königswinterer Hauptsraße