| 
Die Multimedia-AG bei den vorbereitenden Arbeiten für die Installation
des Internetcafé Am 17. September 2001 wurde das Internetcafé
eröffnet. Die Computer und Monitore stiftete die DGhK.

Federführend:
Alexander Wattenbach Regeln
für die Nutzung des Internetcafés an der Christophorusschule Königswinter
(Bierganz/ Wattenbach 1/2001)
Die nachfolgende
Nutzungsordnung enthält die Regeln für das Verhalten im Internetcafe
der Jugenddorf-Christophorusschule Königswinter und für die Nutzung
der Geräte des Internetcafés. Mit einer Eintragung im Nutzerbuch erklärt
jeder Teilnehmer verbindlich, die unten aufgeführten Regeln zur Kenntnis
genommen zu haben und sie strikt einzuhalten.
In den Räumen
des Internetcafés gelten die an der Christophorusschule üblichen Verhaltens-
und Benimmregeln. Es gelten die Regeln der Jugenddorfordnung. Das Internetcafe
darf ausschließlich von Schülerinnen und Schülern bzw., von Lehrerinnen
und Lehrern und von den Angestellten der Christophorusschule genutzt werden. Es
besteht Ausweispflicht (Schülerausweis, Bibliotheksausweis)
1. Wer die Angebote
im Internetcafe wahrnimmt und nutzt, erkennt dadurch die Benutzerordnung an. Sie
wurde jedem Gast bei der Anmeldung bekannt gemacht, sie liegt im Internetcafe
aus und wird auf Wunsch ausgehändigt. 2.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Das Internetcafe
wird nur dann geöffnet, wenn die Aufsicht gewährleistet ist. 3.
Die Aufsicht-führenden Personen üben im Auftrage das Hausrecht aus.
Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, Verstöße
gegen die Nutzungsordnung der Schulleitung mitzuteilen und gegebenenfalls User
bei einem Verstoß gegen die Internetcafeordnung kurzfristig den weiteren
Besuch des Internetcafes zu verwehren. 4.
Getränke, Rauschmittel und Tabakwaren dürfen im Raum des Internetcafes
nicht genossen werden. Ebenso ist das Mitbringen von Esswaren untersagt. 5.
Ein Rechtsanspruch auf Internetnutzung z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht
nicht. 6.
Die Verweildauer im Internetcafe ist auf 15 Minuten begrenzt. 7.
Die Nutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr (Haftungsausschluss). 8.
Die Rechner sind Eigentum der Christophorusschule Königswinter. Die technischen
Geräte sind mit großer Sorgfalt zu behandeln. Bei Beschädigung
wird der Verursacher in Regress genommen. 9.
Es ist untersagt, Daten von den Festplatten der Rechner zu entfernen, Daten von
einem Fremddatenträger aufzuspielen bzw. zu installieren oder die Systemkonfiguration
oder Systemeinstellungen zu ändern. 10.
Es ist verboten, jegliche Art von Fremddatenträger, wie eine Diskette oder
CD-Rom, von aussen mitzubringen und sie in einem der Rechner zu benutzen. Disketten
sind gegen Entgelt erhältlich. 11.
Das Besuchen von Websites, die illegales, gewaltverherrlichendes, rassistisches,
rechts- oder linksradikales, antireligiöses oder pornographisches Material
enthalten, ist strikt untersagt. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss
aus der Internetcafénutzung. Die Aufsicht führenden Personen nehmen
stichprobenartig Überprüfungen des Cache und der History (Log-Datei)
vor. 12.
Der Nutzer ist für alle Handlungen, die er im Internet tätigt, selbst
verantwortlich. Er darf ausschließlich in seinem eigenen Namen agieren.
Es dürfen keine Waren oder Güter auf die Adresse des Internetcafés,
der Schule oder Dritter bestellt werden. Auch hier führt eine Zuwiderhandlung
zum endgültigen Entzug der Nutzungsberechtigung. 13.
Vom Internetcafé aus dürfen keine illegalen Handlungen im Internet
ausgeführt werden, die das Datenschutzgesetz verletzen, anderen Online-Usern
Schaden zufügen oder den Eintritt in ein Fremdsystem ermöglichen. 14.
Auftretende Fehler im System oder Rechner sind sofort einer Aufsichtsperson zu
melden und in der Servicemappe zu protokollieren. 15.
Es ist verboten, Daten aus dem Internet herunterzuladen, die als Viren, Würmer,
Trojaner oder ähnliches bekannt sind und Quellcodes enthalten , mit dem ein
Rechnersystem geschädigt werden kann. 16.
Des Weiteren ist es nicht gestattet, illegales, gewaltverherrlichendes, rassistisches,
rechts- oder linksradikales, antireligiöses oder pornographisches Material
o.ä. ins Internet zu stellen. Ein
Bruch dieser Regeln kann zu einem Verweis aus dem Internetcafe oder zum Entzug
der Nutzungsberechtigung führen, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz
werden sofort zur Anzeige gebracht. Es wird keinerlei Haftung für die Inhalte
des Internets übernommen, für alle Handlungen, die sie in diesen Räumen
tätigen, sind die User selbst verantwortlich. Für hardware- oder softwareschädigendes
Verhalten haftet der Verursacher.
Wir wünschen
Euch viel Spaß im Internetcafé der Christophorusschule. |