Internetcafé / Multimedia



Die Multimedia-AG bei den vorbereitenden Arbeiten für die Installation des Internetcafé

Am 17. September 2001 wurde das Internetcafé eröffnet.

Die Computer und Monitore stiftete die DGhK.

Federführend: Alexander Wattenbach

 

Regeln für die Nutzung des Internetcafés an der Christophorusschule Königswinter (Bierganz/ Wattenbach 1/2001)


Die nachfolgende Nutzungsordnung enthält die Regeln für das Verhalten im Internetcafe der Jugenddorf-Christophorusschule Königswinter und für die Nutzung der Geräte des Internetcafés. Mit einer Eintragung im Nutzerbuch erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, die unten aufgeführten Regeln zur Kenntnis genommen zu haben und sie strikt einzuhalten.


In den Räumen des Internetcafés gelten die an der Christophorusschule üblichen Verhaltens- und Benimmregeln. Es gelten die Regeln der Jugenddorfordnung. Das Internetcafe darf ausschließlich von Schülerinnen und Schülern bzw., von Lehrerinnen und Lehrern und von den Angestellten der Christophorusschule genutzt werden. Es besteht Ausweispflicht (Schülerausweis, Bibliotheksausweis)


1. Wer die Angebote im Internetcafe wahrnimmt und nutzt, erkennt dadurch die Benutzerordnung an. Sie wurde jedem Gast bei der Anmeldung bekannt gemacht, sie liegt im Internetcafe aus und wird auf Wunsch ausgehändigt.

2. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Das Internetcafe wird nur dann geöffnet, wenn die Aufsicht gewährleistet ist.

3. Die Aufsicht-führenden Personen üben im Auftrage das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, Verstöße gegen die Nutzungsordnung der Schulleitung mitzuteilen und gegebenenfalls User bei einem Verstoß gegen die Internetcafeordnung kurzfristig den weiteren Besuch des Internetcafes zu verwehren.

4. Getränke, Rauschmittel und Tabakwaren dürfen im Raum des Internetcafes nicht genossen werden. Ebenso ist das Mitbringen von Esswaren untersagt.

5. Ein Rechtsanspruch auf Internetnutzung z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.

6. Die Verweildauer im Internetcafe ist auf 15 Minuten begrenzt.

7. Die Nutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr (Haftungsausschluss).

8. Die Rechner sind Eigentum der Christophorusschule Königswinter. Die technischen Geräte sind mit großer Sorgfalt zu behandeln. Bei Beschädigung wird der Verursacher in Regress genommen.

9. Es ist untersagt, Daten von den Festplatten der Rechner zu entfernen, Daten von einem Fremddatenträger aufzuspielen bzw. zu installieren oder die Systemkonfiguration oder Systemeinstellungen zu ändern.

10. Es ist verboten, jegliche Art von Fremddatenträger, wie eine Diskette oder CD-Rom, von aussen mitzubringen und sie in einem der Rechner zu benutzen. Disketten sind gegen Entgelt erhältlich.

11. Das Besuchen von Websites, die illegales, gewaltverherrlichendes, rassistisches, rechts- oder linksradikales, antireligiöses oder pornographisches Material enthalten, ist strikt untersagt. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss aus der Internetcafénutzung. Die Aufsicht führenden Personen nehmen stichprobenartig Überprüfungen des Cache und der History (Log-Datei) vor.

12. Der Nutzer ist für alle Handlungen, die er im Internet tätigt, selbst verantwortlich. Er darf ausschließlich in seinem eigenen Namen agieren. Es dürfen keine Waren oder Güter auf die Adresse des Internetcafés, der Schule oder Dritter bestellt werden. Auch hier führt eine Zuwiderhandlung zum endgültigen Entzug der Nutzungsberechtigung.

13. Vom Internetcafé aus dürfen keine illegalen Handlungen im Internet ausgeführt werden, die das Datenschutzgesetz verletzen, anderen Online-Usern Schaden zufügen oder den Eintritt in ein Fremdsystem ermöglichen.

14. Auftretende Fehler im System oder Rechner sind sofort einer Aufsichtsperson zu melden und in der Servicemappe zu protokollieren.

15. Es ist verboten, Daten aus dem Internet herunterzuladen, die als Viren, Würmer, Trojaner oder ähnliches bekannt sind und Quellcodes enthalten , mit dem ein Rechnersystem geschädigt werden kann.

16. Des Weiteren ist es nicht gestattet, illegales, gewaltverherrlichendes, rassistisches, rechts- oder linksradikales, antireligiöses oder pornographisches Material o.ä. ins Internet zu stellen.

Ein Bruch dieser Regeln kann zu einem Verweis aus dem Internetcafe oder zum Entzug der Nutzungsberechtigung führen, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz werden sofort zur Anzeige gebracht. Es wird keinerlei Haftung für die Inhalte des Internets übernommen, für alle Handlungen, die sie in diesen Räumen tätigen, sind die User selbst verantwortlich. Für hardware- oder softwareschädigendes Verhalten haftet der Verursacher.


Wir wünschen Euch viel Spaß im Internetcafé der Christophorusschule.


Leiter der AGs Internet-Café und Multimedia: Arthur Bierganz
Fotos: Tobias Mayer